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   BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65   

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BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65 (https://dejure.org/1966,1615)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1966 - 1 AZR 366/65 (https://dejure.org/1966,1615)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65 (https://dejure.org/1966,1615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der höherwertigen Tätigkeit

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1814
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Dieser kann hier nicht unter einem Jahr liegen (vgl. auch die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des erkennenden Senats vom 26, April 1966, 1 AZR 458/64),.
  • BAG, 11.07.1962 - 4 AZR 562/61

    Sachbearbeiter - Mitarbeiter - Steuerverwaltungen der Länder - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Im angefochtenen Urteil sind die Grundlagen für die vorgenommene Schätzung eingehend dargelegt» Entgegen der Ansicht der Revision ist somit ein Verstoß des angefochtenen Urteils gegen diese Vorschrift ebenfalls nicht erkennbar» 3» In materiell-rechtlicher Hinsicht prüft das Landesarbeitsgericht lediglich das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Gruppe VI b BAT Fallgruppe 11» Dagegen, daß es sich auf diese Prüfung'beschränkt, bestehen keine rechtlichen Bedenken» Seit dem Tarifvertrag vom 15» Januar i960 sind für die Angestellten in den Steuerverwaltungen der Länder .Sonder gruppen geschaffen worden (vgl» BAG 11, 164 AP Nr» 78 zu § 3 'TO.A, BAG 12, 2o8 « AP Nr» 84 äaO, BAG 13-, l9o « AP Nr» 89 aaO, BAG 13, 199 AP Nr» 9o aaO, BAG 15, 5o - AP Nr» 1o4 aaO und BAG 15, 163 = AP Nr» lo5 aaO)» Der Kläger war in der Finanzverwaltung des Landes angestellt» Er war auch Mitarbeiter» Nach der Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen kommt des halb für ihn nur die Fallgruppe 11 in Betracht» Von Bedeutung für die Entscheidung des Prozesses ist somit die Prüfung, ob der Kläger selbständige Leistungen erbracht hat, und zwar in einem Umfange von mindestens 3o $« Zu dem Begriff der selbständigen Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls wiederholt Stellung genommen (vgl» BAG 5, 27 - AP Nr. 9 zu § 1 TO»A sowie AP Nr» 7, 9, 88 und 9o zu § 3 TO.A).
  • BAG, 10.12.1958 - 4 AZR 528/55

    Tarifordnung - Erfassung eines Arbeitsverhältnisses - Gestaltung der

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    rieht wiederholt geäußert (vgl., BAG 7, 125 - AP Nr. 46 zu § 3 TO.A, BAG 9, 269 = AP Nr. 66 aaO, BAG i2, 91 = AP Nr. 82 aaO und BAG AP Nr. 97 aaO), Wenn demgegenüber das Landesarbeitsgericht meint, die Tarifvertragspartner hätten in der 1 i. Fallgruppe der VergGr.
  • BAG, 09.10.1957 - 4 AZR 96/55

    Anwendung der TO A - Verwaltungsstellen - Betriebsstellen - Organisatorische

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Im angefochtenen Urteil sind die Grundlagen für die vorgenommene Schätzung eingehend dargelegt» Entgegen der Ansicht der Revision ist somit ein Verstoß des angefochtenen Urteils gegen diese Vorschrift ebenfalls nicht erkennbar» 3» In materiell-rechtlicher Hinsicht prüft das Landesarbeitsgericht lediglich das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Gruppe VI b BAT Fallgruppe 11» Dagegen, daß es sich auf diese Prüfung'beschränkt, bestehen keine rechtlichen Bedenken» Seit dem Tarifvertrag vom 15» Januar i960 sind für die Angestellten in den Steuerverwaltungen der Länder .Sonder gruppen geschaffen worden (vgl» BAG 11, 164 AP Nr» 78 zu § 3 'TO.A, BAG 12, 2o8 « AP Nr» 84 äaO, BAG 13-, l9o « AP Nr» 89 aaO, BAG 13, 199 AP Nr» 9o aaO, BAG 15, 5o - AP Nr» 1o4 aaO und BAG 15, 163 = AP Nr» lo5 aaO)» Der Kläger war in der Finanzverwaltung des Landes angestellt» Er war auch Mitarbeiter» Nach der Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen kommt des halb für ihn nur die Fallgruppe 11 in Betracht» Von Bedeutung für die Entscheidung des Prozesses ist somit die Prüfung, ob der Kläger selbständige Leistungen erbracht hat, und zwar in einem Umfange von mindestens 3o $« Zu dem Begriff der selbständigen Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls wiederholt Stellung genommen (vgl» BAG 5, 27 - AP Nr. 9 zu § 1 TO»A sowie AP Nr» 7, 9, 88 und 9o zu § 3 TO.A).
  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 312/56

    Vertragswille - Niederschlag im Tarifvertrag - Anwendung tariflicher Normen -

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Sine solche Unterstellung darf deshalb zuungunsten des Arbeitnehmers nicht vorgenommen werden (BAG AP Nr. 4 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 26.06.1963 - 4 AZR 277/62

    Aufgabenkreis - Übertragung einer Tätigkeit - Eingruppierung des Angestellten -

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Da es sich hier durchweg um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist die Nachprüfbarkeit durch das Revisionsgericht zudem eingeschränkt (vgl.BAG 4, $Sif 152 AP Nr, 18 zu § 3 TO.A, BAG 6, 36 - AP Nr, 38 aaO, BAG 14, 231 - AP Nr, 99 aaO sowie BAG AP Nr, 19, 29, 6o und lo7 aaO), Das gilt auch für den in der Baugruppe 11 der VergGr.
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    rieht wiederholt geäußert (vgl., BAG 7, 125 - AP Nr. 46 zu § 3 TO.A, BAG 9, 269 = AP Nr. 66 aaO, BAG i2, 91 = AP Nr. 82 aaO und BAG AP Nr. 97 aaO), Wenn demgegenüber das Landesarbeitsgericht meint, die Tarifvertragspartner hätten in der 1 i. Fallgruppe der VergGr.
  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Da es sich hier durchweg um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist die Nachprüfbarkeit durch das Revisionsgericht zudem eingeschränkt (vgl.BAG 4, $Sif 152 AP Nr, 18 zu § 3 TO.A, BAG 6, 36 - AP Nr, 38 aaO, BAG 14, 231 - AP Nr, 99 aaO sowie BAG AP Nr, 19, 29, 6o und lo7 aaO), Das gilt auch für den in der Baugruppe 11 der VergGr.
  • BAG, 18.12.1963 - 4 AZR 476/62

    Arbeitsgebiet eines Sachbearbeiters - Steuerverwaltungen der Länder -

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Im angefochtenen Urteil sind die Grundlagen für die vorgenommene Schätzung eingehend dargelegt» Entgegen der Ansicht der Revision ist somit ein Verstoß des angefochtenen Urteils gegen diese Vorschrift ebenfalls nicht erkennbar» 3» In materiell-rechtlicher Hinsicht prüft das Landesarbeitsgericht lediglich das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Gruppe VI b BAT Fallgruppe 11» Dagegen, daß es sich auf diese Prüfung'beschränkt, bestehen keine rechtlichen Bedenken» Seit dem Tarifvertrag vom 15» Januar i960 sind für die Angestellten in den Steuerverwaltungen der Länder .Sonder gruppen geschaffen worden (vgl» BAG 11, 164 AP Nr» 78 zu § 3 'TO.A, BAG 12, 2o8 « AP Nr» 84 äaO, BAG 13-, l9o « AP Nr» 89 aaO, BAG 13, 199 AP Nr» 9o aaO, BAG 15, 5o - AP Nr» 1o4 aaO und BAG 15, 163 = AP Nr» lo5 aaO)» Der Kläger war in der Finanzverwaltung des Landes angestellt» Er war auch Mitarbeiter» Nach der Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen kommt des halb für ihn nur die Fallgruppe 11 in Betracht» Von Bedeutung für die Entscheidung des Prozesses ist somit die Prüfung, ob der Kläger selbständige Leistungen erbracht hat, und zwar in einem Umfange von mindestens 3o $« Zu dem Begriff der selbständigen Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls wiederholt Stellung genommen (vgl» BAG 5, 27 - AP Nr. 9 zu § 1 TO»A sowie AP Nr» 7, 9, 88 und 9o zu § 3 TO.A).
  • BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 124/60

    Betriebsprüfer - Vergütungsgruppen der TO A - Steuerliche Betriebsprüfung -

    Auszug aus BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65
    Im angefochtenen Urteil sind die Grundlagen für die vorgenommene Schätzung eingehend dargelegt» Entgegen der Ansicht der Revision ist somit ein Verstoß des angefochtenen Urteils gegen diese Vorschrift ebenfalls nicht erkennbar» 3» In materiell-rechtlicher Hinsicht prüft das Landesarbeitsgericht lediglich das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Gruppe VI b BAT Fallgruppe 11» Dagegen, daß es sich auf diese Prüfung'beschränkt, bestehen keine rechtlichen Bedenken» Seit dem Tarifvertrag vom 15» Januar i960 sind für die Angestellten in den Steuerverwaltungen der Länder .Sonder gruppen geschaffen worden (vgl» BAG 11, 164 AP Nr» 78 zu § 3 'TO.A, BAG 12, 2o8 « AP Nr» 84 äaO, BAG 13-, l9o « AP Nr» 89 aaO, BAG 13, 199 AP Nr» 9o aaO, BAG 15, 5o - AP Nr» 1o4 aaO und BAG 15, 163 = AP Nr» lo5 aaO)» Der Kläger war in der Finanzverwaltung des Landes angestellt» Er war auch Mitarbeiter» Nach der Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen kommt des halb für ihn nur die Fallgruppe 11 in Betracht» Von Bedeutung für die Entscheidung des Prozesses ist somit die Prüfung, ob der Kläger selbständige Leistungen erbracht hat, und zwar in einem Umfange von mindestens 3o $« Zu dem Begriff der selbständigen Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls wiederholt Stellung genommen (vgl» BAG 5, 27 - AP Nr. 9 zu § 1 TO»A sowie AP Nr» 7, 9, 88 und 9o zu § 3 TO.A).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    1966 - 1 AZR 366/65 AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1338/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Andererseits wurden Zusammenhangsarbeiten bei Mischtätigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. etwa Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65) der jeweils höherwertigen Tätigkeit zugerechnet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 Sa 1339/13

    Eingruppierung einer Außendienstmitarbeiterin im bezirklichen Ordnungsdienst von

    Andererseits wurden Zusammenhangsarbeiten bei Mischtätigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. etwa Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65) der jeweils höherwertigen Tätigkeit zugerechnet.
  • BAG, 25.10.1966 - 1 AZR 84/65

    Eigenständige Teiltätigkeit - Bürodienst - Behördenorganisation - Gesetzliche

    Der Senat hat bereits in seiner zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichtes vorgesehenen Entscheidung von 16o August 1966 - 1 AZR 366/65 - vor einer "Atomisierung" des Arbeitsablaufs gewarnt« Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der je\tfeils ersten Fallgruppe der Vergütungsordnung stellen auf die Tätigkeit des Angestellten ab, nicht auf die einzelnen Arbeitsetappen einer letzthin einheitlichen oder doch zusammenhängenden Tätigkeit (BAG 12, 91 [94-/951)° Eine eigenständige, für sich allein zu bewertende und von anderen Teiltätigkeiten getrennt zu betrachtende Teiltätigkeit innerhalb der ersten Fallgruppe kommt nur in Betracht, wenn sie weder zwangsläufig mit anderen Arbeitsvorgängen zusammenhängt (zoBo Lesen von Aktenstücken als notwendige Voraussetzung zu deren Bearbeitung) noch ein innerer Zusammenhang mehrerer Teiltätigkeiten kraft Behördenorganisation oder gesetzlicher Aufgabenzusammenfassung besteht (vgl» BAG 9, 269 [271] mit weiterem Nachweis; Urteil des Senats von 16» August 1966 - 1 AZR 366/65 -)° Wenn einem Angestellten aber derartige zusammenhängende Teiltätigkeiten zur Erledigung übertragen werden, so sind sie insgesamt als einheitliche Tätigkeit zu werten« So liegt der Fall hier jedenfalls hinsichtlich der dem Kläger obliegenden Grundbuchgeschäfte, soweit sie nach § 4- der AusführungsVO zur Grundbuchordnung von 8= August 1935 (RGBl.I S« 1089) zur Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gehören« Darüber hinaus ist es möglich, aber noch näherer tatsächlicher Feststellungen bedürftig, daß das Aufgabengebiet des Klägers als Leiter der Geschäftsstelle-1 ins gesamt als eine einheitliche Tätigkeit zu erachten ist, wenn und soweit die Anwendung der ersten Fallgruppe in Betracht kommt« Sofern einzelne Teiltätigkeiten unter besonderen Pallgruppen aufgeführt sind, muß allerdings nach dem Villen der TarifVertragsparteien eine besondere.
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 65/83
    Hierbei sind alle Einzeltätigkeiten eines Angestellten, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führen (z. B. Verwaltung des Schreibmaterials einer Behörde) zusammenzufassen, wobei insbesondere auch die Zusammenhangstätigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65 -, AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Hierbei sind alle Einzeltätigkeiten eines Angestellten, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führen (z. B. Verwaltung des Schreibmaterials einer Behörde) zusammenzufassen, wobei insbesondere auch die Zusammenhangstätigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65 -, AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 303/83
    1966 - 1 AZR 366/65 AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 315/83
    Hierbei sind alle Einzeltätigkeiten eines Angestellten, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führen (z. B. Verwaltung des Schreibmaterials einer Behörde) zusammenzufassen, wobei insbesondere auch die Zusammenhangstätigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. August 1966 - 1 AZR 366/65 -, AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT).
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